| Preisfalle Reiseversicherung |
| Geschrieben von Nils Müller | |
| Donnerstag, 20. März 2008 | |
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Die Reiseversicherung ist nicht nur den Fluggesellschaften ein Dorn im Auge. Im Juli 2007 beschloss das EU-Parlament, dass Fluggesellschaften nur noch mit Preisen werben dürften, die sich für den Verbraucher transparent gestalten. Nun wurde Rom auch nicht an einem Tag erbaut und so wurden den Fluggesellschaften mehrere Monate Zeit gegeben, um dies zu korrigieren. 4 Monate nach diesem Beschluss legte die EU-Verbraucherkommission eine europaweit durchgeführte Studie vor. Laut dieser Studie seien noch mehr als die Hälfte aller Preise von Billig-Airlines irreführend. So bieten einige Airlines Flüge an, die auf den ersten Blick günstig erscheinen. Hat man sich aber bis zum Schluss durchgeklickt, steigt der Preis mit allen Steuern und Gebühren um ein Vielfaches an. Zusätzliche Kosten werden bei einigen Fluggesellschaften außerdem durch Reiseversicherungen verursacht. Während der Buchung wird diese Position automatisch mit gebucht. Auch wenn der Kunde diese Versicherung am Ende noch einmal bestätigen muss, so sollte ihm doch von vorneherein die Möglichkeit gegeben werden, sie auszuwählen und nicht, wie es in der Praxis gängig ist, das Häkchen entfernen zu müssen. Ist der Kunde nur einen Moment unachtsam oder wird vielleicht sogar von der Informationsflut und unübersichtlichen Seiten zu sehr in Anspruch genommen, ist es passiert. Die Versicherung ist gebucht und muss damit auch bezahlt werden. Sicher fallen für solche Reiseversicherungen normal keine hohen Summen an. Aber zum einen ist dies eine Vorgehensweise, die für den Kunden nicht verbraucherfreundlich ist, zum zweiten bucht der Kunde eine Versicherung, die er nicht möchte und vielleicht auch gar nicht benötigt. Weiterhin bleibt dann fraglich, wie viel solch eine mehr oder weniger unfreiwillig abgeschlossene Reiseversicherung wirklich taugt und ob die eigentlich wichtigste Versicherung, die Reisekrankenversicherung über Versicherungsbedingungen verfügt, die dem Kunden eine Inanspruchnahme ermöglichen. |