| Autos und die Probefahrt |
| Geschrieben von Nils Müller | |
| Freitag, 23. Januar 2009 | |
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Von Zeit zu Zeit steht der Kauf eines neuen Autos an. Egal, ob man sich dabei nun für einen Neu- oder einen Gebrauchtwagen entscheidet, eines sollte man in jedem Fall immer beachten – mit neuen Autos, so rät es autos-gebrauchtwagen.co.za, sollte in jedem Fall eine Probefahrt durchgeführt werden. Denn nur auf dieser lernt man das Fahrverhalten des Wagens besser kennen und kann demzufolge einschätzen, ob man mit ihm zurecht kommt. Ebenfalls kann man auf der Probefahrt hören, ob der Motor seltsame Geräusche von sich gibt und ähnliches. So wird die Probefahrt mit dem neuen Auto also unverzichtbar. In aller Regel wird der Verkäufer des Wagens bei dieser mit im Auto sitzen wollen. Dies kann man jedoch umgehen, wenn man als Pfand beispielsweise den Ausweis oder den Schlüssel zum bisherigen Auto im Autohaus hinterlegt. Dann kann die Probefahrt auch alleine durchgeführt werden, was in den meisten Fällen doch deutlich sinnvoller ist. Denn grundsätzlich wird man nicht so viele Unterhaltungen mit einem Familienangehörigen als Beifahrer führen, wie beispielsweise mit dem Händler, kann dadurch besser auf die Motorengeräusche horchen oder die Wirkung der Bremse beachten. Weiterhin kann man sein Ziel für die Probefahrt frei wählen und wird so etwas unabhängiger diese antreten können. Sollte bei der Probefahrt ein Unfall entstehen, so kann man in aller Regel davon ausgehen, dass der Händler für den Schaden aufkommt, da die Autos sehr gut versichert sind. Wenn der Händler den Schaden jedoch vom Kunden zurück verlangen will, muss man sich in den meisten Fällen auf einen Rechtsstreit vorbereiten. Evtl. können die aktuellen Urteile, die zu diesem Thema getroffen wurden, aber auch schon helfen, wenn man sie dem Händler vorlegt. Denn grundsätzlich ist dieser der aktuelle Halter der Autos und muss deshalb auch für deren Versicherung sorgen. Somit ist der Kunde, der die Probefahrt unternommen hat, meist außen vor, wenn es um die Schadensregulierung eines Unfalls geht. Sollte man sich unsicher sein, kann man vor Antritt der Probefahrt nochmals Rücksprache mit dem Händler nehmen, um ganz sicher zu gehen, dass man für Schäden an den Autos nicht aufkommen muss, rät www.autos-gebrauchtwagen.at. Doch im Grunde ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Verkäufer hier in der Pflicht sind. Sandra Müller vz(at)hub-eisenach.de |